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Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung

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Ich kann als Heilpraktikerin für Psychotherapie privat oder über einige Privatkassen abrechnen. Eine Sitzung hat 50 Minuten und wird mit 90 € berechnet (nach vorheriger Absprache kann eine Sitzung auch 90 Minuten betragen und wird mit 162 € berechnet). Je nach der individuellen Versicherungssituation werden die Kosten anteilig erstattet. Auch die Beihilfe übernimmt gegebenenfalls anteilig die Kosten einer Psychotherapie. In jedem Fall ist es wichtig, sich vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien zu erkundigen.

 

Zusätzlich kann es möglich sein, die Kosten einer Psychotherapie im Rahmen der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Es kann lohneswert sein, sich diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu informieren. 

 

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Schweigepflichtsvereinbarung

 

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klienten weitergegeben werden. Dies gilt natürlich auch für die Weitergabe von Informationen an Angehörige der Klienten. 

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